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News erstellt am: 27.01.2010

Autor/Quelle: Yavannah

Ich weiß, was du gestern gelootet hast …

Das WoW-Arsenal hat kürzlich ein Update und eine Erweiterung seiner Funktionen erfahren. Dass die Chars jetzt in 3D und auf Wunsch animiert dargestellt werden dürfte den meisten aufgefallen sein. Weniger auffällig aber weit delikater ist sicher das neue Aktivitäten-Feed. Hier kann sich jeder, der möchte, die letzten Aktivitäten des Charakters einschließlich der genauen Uhrzeit anschauen und wem das nicht reicht, der kann sich diese Information für bis zu fünf zu beobachtende Chars per RSS bequem auf den Rechner liefern lassen und dort archivieren. „Jeder“ heißt hier tatsächlich jeder Internetnutzer, denn die Funktion ist vollkommen unabhängig von einem WoW oder Battlenet-Account oder sonstigen Zugangsvoraussetzungen. Abschaltbar ist die Funktion vonseiten des Account-Inhabers nicht.

Offenbar wussten große Teile der Spielerschaft  lange gar nichts von dieser unangekündigten neuen Funktionalität, mittlerweile schlägt die Empörung aber so hohe Wellen, dass auch die Presse von Heise bis taz darüber berichtete. Die Neuerung wird als Verletzung der Persönlichkeitsrechte empfunden, die den Weg ebnet für Überwachung von Mitarbeitern durch Chefs, Cyber-Mobbing, Stalking oder einfach nur Sticheleien im Freundeskreis, wobei sich gleichzeitig ein unmittelbar nachvollziehbarer Nutzen der Feedfunktion für den User selbst nicht erschließt. Der dazugehörige Thread im Nutzerforum, wo zumindest eine Opt-Out-Funktion gefordert wird, ist bereits mehr als 200 Seiten und 4.000 Beiträge lang, eine offizielle Stellungname von Blizzard steht bislang allerdings aus.

Tatsache ist, das das Hauptargument der Feed-Befürworter, man müsse den Charakter-Namen kennen, um Rückschlüsse auf eine bestimmte Person ziehen  und ein Aktivitätsprofil erstellen zu könne , gerade angesichts von Aktionen wie Werbt-einen-Freund oder der aktuell laufenden Fotoaktion zum Geburtstag ziemlich fadenscheinig wird. Hier senden Nutzer freizügig Fotos von sich ein, meist mit dem Charnamen versehen. Zudem haben gerade Langzeit-Spieler lange bevor es Dinge wie das Arsenal gab keine Notwendigkeit empfunden, diese Daten im privaten oder beruflichen Umfeld geheim zu halten.

Es ist auf jeden Fall ein heikles Thema und ich denke, es ist nicht verkehrt, mal reinzulesen. Im Forenthread findet sich für den schnellen Überblick eine Zusammenfassung der Kontra-Argumente auf Seite 183, eine kleine Demo, was man so daraus basteln kann auf 191, die Antwort der deutschen Datenschützer auf 200 ...).

Update Weil ich es auch nicht gründlich gelesen habe, als ich den battlenet-Account gemacht habe, paste ich hier noch einmal den Passus, der das alles oberflächlich rechtfertigt, wobei ich nach wie vor der Meinung bin, auch wenn es rechtens ist, ist es ein massiver Vertrauensbruch. Auf jeden Fall hört sich drastisch an, was man bei der Anmeldung bei battlenet eingeräumt hat:

"Hiermit gewähren Sie Blizzard eine unbefristete, unwiderrufliche, weltweite, kostenlose, nicht ausschließliche Lizenz (einschließlich des Rechts zur Vergabe von Unterlizenzen an Dritte), die Blizzard dazu berechtigt, derartige Inhalte (auch in abgeänderter Form) sowie daraus abgeleitete Arbeiten zu vervielfältigen, zu berichtigen, anzupassen, abzuändern, zu übersetzen, neu zu formatieren, davon abgeleitete Arbeiten herzustellen, herzustellen, in Verkehr zu bringen, zu veröffentlichen, zu vertreiben, zu verkaufen, zu lizenzieren (einschließlich der Vergabe von Unterlizenzen), zu übertragen, zu vermieten, zu verleasen, zu übermitteln, öffentlich zu zeigen oder aufzuführen, elektronischen Zugriff zu gewähren, zu senden, der Öffentlichkeit mittels Telekommunikation mitzuteilen, auszustellen, auszuführen oder sie in einen Computerspeicher einzugeben, und solchen Inhalt sowie alle geänderten oder davon abgeleiteten Arbeiten zu nutzen. Soweit die anwendbaren Gesetze dies zulassen, verzichten Sie auf alle Persönlichkeitsrechte, die Sie ggf. in Bezug auf Inhalte haben"

Der Thread im WoW-Forum

Ganz neu: FAZ-Artikel

Der Heise-Artikel

Der taz-Artikel

Und noch ein PC-Games-Artikel

Einträge: 1 - 8 von 8
Yavannah  

Dienstag, 02-02-10 16:46

rest: network%20Backgroun.pdf

 
Yavannah  

Dienstag, 02-02-10 16:45

Ziemlich interessant für die, die mehr Infos suchen (v.a. S. 5)

http://www.cepis.org/files/cepis/20090901104125_CEPIS%20social%20network%20Backgroun.pdf

 
Yavannah  

Montag, 01-02-10 16:30

Der Rest des Links:
.../internetspiel-verbraucherschuetzer-warnen-vor-farmville_aid_475996.html

 
Yavannah  

Montag, 01-02-10 16:28

Facebook scheint es jetzt doch etwas zu weit getrieben zu haben ...

http://www.focus.de/digital/games/internetspiel-verbraucherschuetzer-warnen-vor-farmville_aid_47[..]

Die Aufzählung unten in dem Blog hier ist herrlich:
http://worldofwarcraft.mmocluster.de/index.php?blog=6038&blogpage=2

 
Yavannah  

Samstag, 30-01-10 14:35

Der Passus oben IST in den Nutzungsbedingungen Zyr, beim Battlenet war das dabei. Und die Argumentation ist, dass es ja keine personalisierten Daten sind, die auf einen realen Namen zurückführbar sind. Pech gehabt haben halt die, die ihren Char-Namen weitergesagt haben - eine Absurdität auch aus Blizzards Sicht, wenn man bedenkt, dass ein Großteil der Leute durch andere Spieler "angesteckt" wurde. Und problematisch, wenn dann so Aktionen wie Werbt-einen-Freund oder die aktuelle Schlachtrufgalerie ins Leben gerufen werden. Aber klar, man kann ja dann seinen Char-Namen ändern, wenn es Probleme gibt ... kostenpflichtig.

PS: erwähnte ich bereits, dass ich das Captcha hier für von Pasi manipuliert halte, weil ich immer so komische Worte bekomme? *gibt grummelnd das Wort "gezecht" ein*

 
Zyr  

Samstag, 30-01-10 11:43

Ich hab mir mal das ein oder an­de­re zu dem The­ma an­ge­sehn, und auch ich bin der Mei­nung, dass Bliz­zard kein Recht hat, mei­ne per­sön­li­chen Da­ten zu ver­öf­f­ent­li­chen.
Selbst wenn sie ei­nen sol­chen Pas­sus in die Nut­zungs­be­din­gun­gen auf­neh­men wür­den, ver­sto­ßen sie da­mit ge­gen gel­ten­den Da­ten­schutz­recht. Und wenn man sich ein we­nig an­strengt, schafft man es be­stimmt, das so­gar als wid­rig ge­gen­über dem deut­schen Grund­ge­setz raus­zu­ar­bei­ten. Die Wür­de des Men­schen ist un­an­tast­bar ... Un­ver­letz­lich­keit der Woh­nung etc ...

 
Yavannah  

Freitag, 29-01-10 16:02

Mal einen Teil der battlenet-EULA ergänzt und den neuesten FAZ-Artikel.

Bezüglich Facebook gab es in der TAZ noch einen interessanten Beitrag:

http://www.taz.de/1/netz/netzkultur/artikel/1/deutsche-datenschuetzer-gegen-facebook/

 
Inazea  

Donnerstag, 28-01-10 00:17

mh. Das 3DModel teil, find ich eigentlich ganz brachbar :) Aber auch irgendwie überflüssig, ich us smich ja nur einloggen zum selber schauen ...